Patent Attorney Dr. Groth

Marken

Marken

Marken sind in vom Deutschen Patent und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auf absolute Eintragungshindernisse geprüfte Kennzeichenrechte. Daneben existieren auch durch Benutzung erworbene Marken- und insbesondere Unternehmenskennzeichenrechte. Wir beraten Sie, ob Ihre Kennzeichnung voraussichtlich als Marke eingetragen werden kann. Wir führen auf Wunsch Recherchen im Vorfeld nach entgegenstehenden Kennzeichenrechten durch. Wir lassen Titelschutzanzeigen für Sie schalten und beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Unternehmenskennzeichenrechte wie Firmierungen, Firmenschlagworten usw.

Wir vertreten Sie in Europa und Deutschland in Widerspruchsverfahren gegen die Marken Ihrer Wettbewerber oder in Löschungsverfahren. Wir können mit Hilfe unserer seit Jahren mit uns zusammenarbeitenden ausländischen Kollegen auch in fast allen anderen Ländern für Sie tätig werden. Wir haben für unsere Mandanten Widerspruchsverfahren in einer Reihe europäischer und auch außereuropäischer Länder betreut. Wir haben erfolgreich eine ganze Reihe von internationalen Abgrenzungsvereinbarungen erzielt oder bei Bedarf Löschungsverfahren durchgeführt bzw. durchführen lassen.

Wir vertreten unsere Mandanten bei der Abmahnung ihrer Wettbewerber aus Ihren eigene Kennzeichenrechten und auch bei der Verteidigung gegen Abmahnungen Dritter.