Patent Attorney Dr. Groth

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster sind vom Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) nur auf das Erfüllen formaler Voraussetzungen geprüfte technische Schutzrechte. Gebrauchsmuster werden für Erzeugnisse und Vorrichtungen eingetragen. Sie werden auch als „kleines Patent“ bezeichnet. Gebrauchsmuster sind ein Weg, schnell zu einem eingetragenen technischen Schutzrecht zu gelangen. Wir haben in der Vergangenheit auch Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster geführt. Auch dazu können wir ggf. die vorab erforderlichen Recherchen nach entgegenstehendem Stand der Technik durchführen.