Patent Attorney Dr. Groth

Patente

Patente

Patente sind vom Patentamt auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüfte technische Schutzrechte. Patente können für Erzeugnisse und Verfahren angemeldet werden. Zur Ausarbeitung einer Patentanmeldung ist zunächst ein genaues Verständnis Ihrer Erfindung erforderlich. Wir führen auf Wunsch und bei Bedarf Recherchen nach Ihrer Erfindung entgegenstehendem Stand der Technik durch. Wir beraten Sie, ob eine Patentanmeldung sinnvoll ist und was ggf. unter Schutz gestellt werden könnte. Eigenen technischen Entwicklungen wohnt sehr häufig eine Erfindung im patentrechtlichen Sinne inne. Wir arbeiten Ihre Patentanmeldung aus und halten neben der grundliegenden Idee auch feine Verästelungen ihrer Erfindung fest. Wir entwickeln Anmeldestrategien, die Ihre Erfindung über Deutschland hinaus schützt unter Berücksichtigung Ihres zur Verfügung gestellten finanziellen Budgets. Ich vertrete Ihre deutschen (DE-Anmeldungen), europäischen (EP-Anmeldungen) und internationalen Patentanmeldungen (PCT-Anmeldungen). Ich betreue Ihre Erteilungsverfahren und ich beantworte gerne Ihre Prüfungsbescheide in Abstimmung mit Ihnen. Ich vertrete Mandanten regelmäßig in mündlichen Verhandlungen vor dem EPA und DPMA.

Umgekehrt habe ich umfangreiche Erfahrung beim Angriff auf Patentanmeldungen und Patente. Ich habe mehr als 30 Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem DPMA oder dem EPA als federführender Patentanwalt vertreten. Wir führen im Vorfeld auf Wunsch auch umfangreiche Recherchen nach dem anzugreifenden Patent entgegenstehenden Stand der Technik durch und entwickeln Strategien gegen erteilte Patente auch international. Wir binden dazu ausländische Kollegen in unsere Beratung ein. Wir beraten Sie gerne beispielsweise bei der Durchführung von ex-parte Re-examination Verfahren in den USA oder Nichtigkeitsklagen in China.