Patent Attorney Dr. Groth

Arbeitnehmerer­finderrecht

Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt die Rechte an Diensterfindungen. Grundsätzlich liegt das Recht an einer Erfindung beim Erfinder. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt, dass der Arbeitnehmererfinder die Erfindung dem Arbeitgeber melden muss. Dieser hat die Möglichkeit, die Erfindung in Anspruch zu nehmen, muss dem Arbeitnehmer im Gegenzug aber eine Erfindungsvergütung zahlen. Wir helfen Ihnen bei der Implementierung eines Meldesystems in Ihrem Unternehmen und bei der Berechnung der Höhe der Arbeitnehmererfindervergütung.